Das BFSG: Inklusion mit Leichter Sprache

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In einer digitalisierten Welt ist der uneingeschränkte Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen unerlässlich. Barrierefreiheit spielt dabei eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass niemand aufgrund von Einschränkungen von der Nutzung moderner Technologien und Angebote ausgeschlossen wird. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bereits am 20. Mai 2021 im Bundestag verabschiedet wurde, setzt genau hier an. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern und somit die aktive Teilhabe aller Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen und älteren Menschen zu gewährleisten. Ab Juni 2025 sollen auch Unternehmen verstärkt zur Umsetzung des Gesetzes in die Pflicht genommen werden.

Hintergrund und Ziele des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der Europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des BFSG ist es, einheitliche Standards für Barrierefreiheit in der gesamten Europäischen Union zu schaffen, um den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, wie z. B. Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Beeinträchtigungen, zu verbessern.

Das Gesetz richtet sich sowohl an private Unternehmen als auch an öffentliche Einrichtungen und verpflichtet diese, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dies bedeutet, dass physische Barrieren beseitigt und auch digitale Problemstellen identifiziert und behoben werden müssen. Das kann die Gestaltung von Websites, Software, mobilen Anwendungen und anderen digitalen Inhalten betreffen.

Die Hauptziele des BFSG

  • Förderung der Selbstständigkeit
    Menschen mit Behinderungen sollen eigenständig und ohne fremde Hilfe auf Produkte und Dienstleistungen zugreifen können.
  • Chancengleichheit
    Durch die Beseitigung von Barrieren sollen alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten.

Wichtige Inhalte des BFSG

Das BFSG deckt eine Vielzahl von Bereichen ab, in denen Barrierefreiheit gewährleistet sein muss. Dazu gehören unter anderem:

  1. Digitale Dienstleistungen: Websites, mobile Anwendungen, E-Books und elektronische Kommunikation müssen barrierefrei gestaltet sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass Websites für Screenreader zugänglich sein und Bilder mit alternativen Texten versehen werden müssen.
  2. Öffentlicher Personenverkehr: Informationen und Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr, wie Fahrpläne und Ticketautomaten, müssen barrierefrei zugänglich sein. Auch die Fahrzeuge selbst sollen entsprechend ausgestattet werden.
  3. Bankdienstleistungen: Geldautomaten, Bankterminals und Online-Banking-Plattformen müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können.
  4. Elektronischer Handel: Online-Shops und Verkaufsplattformen müssen sicherstellen, dass alle Kunden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu ihren Angeboten haben.

Umsetzung und Herausforderungen

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen des BFSG fristgerecht umzusetzen. Bis zum 28.06.2025 müssen die meisten Bestimmungen des Gesetzes erfüllt sein. Dies erfordert umfassende Anpassungen in verschiedenen Bereichen, von der IT-Infrastruktur bis hin zu Produktbeschreibungen und Webseitentexten.

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, bestehende Systeme und Dienstleistungen nachträglich barrierefrei zu gestalten. Dies kann mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden sein. Gleichzeitig bedeutet die Umsetzung des BFSG einen großen Schritt hin zu einer barrierefreien Gesellschaft für alle. Nicht zuletzt kann natürlich auch eine Erweiterung der Zielgruppe stattfinden, welche wiederum wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

SprachUnion: Unterstützung, Beratung und Übersetzung

Um Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung des BFSG zu unterstützen, bieten wir Ihnen umfangreiche Dienstleistungen an. Wir kennen die passenden Leitfäden verschiedener Organisationen, beraten Sie individuell zu Ihrem konkreten Bedarf und ermöglichen auch Schulungen Ihrer Mitarbeiter zur Integration der Regelungen in die tägliche Arbeit. Nach einer ausführlichen Bedarfsanalyse gehen wir gemeinsam in die Realisierung und widmen uns der Übersetzung relevanter Inhalte in Leichte Sprache. Die Ausgestaltung dieser Arbeiten kann je nach Unternehmen, Branche und Zielgruppe sehr umfangreich werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, um die Frist bis zum Juni nächsten Jahres einhalten zu können.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Durch die Schaffung einheitlicher Barrierefreiheitsstandards wird die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind gefragt, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und somit nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Inklusion zu leisten. Die Umsetzung des BFSG mag Herausforderungen mit sich bringen, doch die langfristigen Vorteile – sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft – sind erheblich. Mit dem BFSG wird ein wichtiger Grundstein für eine barrierefreie Zukunft gelegt. Lassen Sie uns dieses Projekt gemeinsam angehen!