FAQ: wichtige Fragen kurz beantwortet

Sie haben Interesse an den Dienstleistungen von SprachUnion? Hier erhalten Sie Antworten zu Fragen, welche uns regelmäßig rund um unser Portfolio gestellt werden. Sollten Sie Ihre Antwort hier nicht finden, zögern Sie bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

FAQ - Fachbereich Übersetzungen

Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner. Sie können Ihre Anfrage aber auch gerne an info@sprachunion.de senden oder das Anfrageformular auf unserer Webseite ausfüllen.

Die Dauer einer Übersetzung richtet sich nach dem Umfang des Textes (Wortanzahl) und dem Schwierigkeitsgrad. Im Durchschnitt schafft ein Übersetzer ungefähr 2.000 Wörter pro Arbeitstag. Im Anschluss erfolgt dann noch das Lektorat durch einen Muttersprachler und die finale Abschlusskontrolle durch uns, was bei einem Text mit 2.000 Wörtern ebenfalls noch einmal ungefähr 2-3 Stunden in Anspruch nimmt.

Der Preis für eine Übersetzung berechnet sich nach den Normzeilen des Ausgangstexts (1 Normzeile entspricht 55 Zeichen inkl. Leerzeichen).

Schicken Sie uns die Dokumente, die Sie übersetzen lassen möchten, am besten zusammen mit Ihrer Anfrage an info@sprachunion.de oder füllen Sie das Anfrageformular auf unserer Webseite aus. Alternativ können Sie uns die Dokumente auch vorbeibringen (Adresse: Annaberger Str. 240, 09125 Chemnitz, Raum A 222).

Die Bearbeitungszeit einer beglaubigten Übersetzung richtet sich nach dem Umfang des Dokuments (Wortanzahl) und dem Formatierungsaufwand. Da jedes offizielle Dokument anders aufgebaut ist, lässt sich keine generelle Aussage treffen, bevor wir das Dokument nicht gesehen haben. Gerne können Sie es zu den Öffnungszeiten bei uns vorbeibringen oder uns per E-Mail zusenden. Wir erstellen Ihnen dann ein genaues Angebot, bei dem wir Ihre Terminwünsche natürlich berücksichtigen werden.

Die Bezahlung erfolgt nach Fertigstellung der beglaubigten Übersetzung. Sie können also entweder bei der Abholung direkt in bar bezahlen (EC-Kartenzahlung ist leider nicht möglich). Oder Sie überweisen uns den Rechnungsbetrag.

Die Rechnung wird Ihnen am Ende des jeweiligen Monats per Post zugesendet. Bei beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie die Rechnung zusammen mit Ihren übersetzten Unterlagen.

Ja, gerne können Sie uns dazu eine Anfrage schicken.
FAQ - Fachbereich Dolmetschen
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner. Sie können Ihre Anfrage aber auch gerne an info@sprachunion.de senden oder das Anfrageformular auf unserer Webseite ausfüllen.

Die Kosten für einen Dolmetscher hängen von der Dauer des Einsatzes, dem Fachlichkeitsgrad und der Sprachkombination ab. Kürzere Einsätze werden nach Stunden abgerechnet, für längere Einsätze rufen Dolmetscher Halbtages- und Tagessätze auf. Schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage, wir erstellen Ihnen gerne ein genaues Angebot. Weiter Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Dolmetscherservice-Seite.

Die Rechnung zu Ihrer erhaltenen Dolmetscherleistung wird Ihnen am Ende des jeweiligen Monats per Post zugesendet.
Wir arbeiten eng mit einem Anbieter für Dolmetschertechnik zusammen, über den wir Ihnen die benötigte Technik zur Verfügung stellen können.
FAQ - Fachbereich Sprachkurse

Per Einstufungstest online oder vor Ort

Nein, leider nicht
Nein, bisher leider nicht
Abendkurse 3-5 Monate, Intensivkurse 1-2 Monate
Nein, leider nicht

Ja, Sie erhalten dann auf Anfrage ein Teilnahmezertifikat, um nachzuweisen, dass Sie am Kurs teilgenommen haben.

In der Regel dauert es ca. 2 Wochen, im Einzelfall können wir das Zertifikat auch schneller erstellen.

Wir haben leider keine Kooperation mit dem Jobcenter, bitte setzen Sie sich bei Fragen dazu mit Ihrem JC in Verbindung (wir helfen gern mit den Unterlagen).

Grundsätzlich können Sie so oft fehlen, wie Sie möchten. Wir empfehlen jedoch eine Anwesenheit von mindestens 75 %, um den Kurs gut abzuschließen.
Nur auf Nachfrage/individuell

Wir bieten regelmäßig Prüfungen für die Niveaus A1 bis B2 an. Unsere Prüfung fragt Ihre Kenntnisse nach dem GER ab.

Unser Zertifikat weist Ihre Kenntnisse nach GER aus. Bitte prüfen Sie bei der Behörde, bei der Sie Ihr Zertifikat einreichen müssen, welche Regeln dort gelten. Leider können wir nicht 100%ig garantieren, dass das Zertfikat an allen Stellen anerkannt wird.